Die Klausel in den AGB von Amazon, welche regelt das Geschenkgutscheine zum Warenbezug innerhalb eines Jahres verbraucht werden müssen und auch Restguthaben ab dem Verfallsdatum nicht mehr verwendet werden können ist unzulässig, dies entschied das Landgericht München I in einem noch nicht rechtskräftigen Urteil (Az. 12 O 22084/06, Pressemitteilung).
Das Gericht stellte zunächst fest, dass mit dem Verfall des Gutscheins bzw. des Restguthabens innerhalb eines Jahres ab Ausstellungsdatum von den gesetzlichen Bestimmungen zur Verjährung abgewichen wird. Nach den gesetzlichen Bestimmungen würde der Anspruch aus dem Gutschein nämlich erst nach drei Jahren verjähren.
Diese Abweichung ist nach Ansicht der 12. Zivilkammer unangemessen. Das Hauptargument des Versandhändlers diesbezüglich überzeugte das Gericht nicht. „Amazon.de“ hatte ausgeführt, dass durch die lange Verwaltung der Gutscheinkonten und die notwendige Bilanzierung der Gutscheine ein erheblicher Verwaltungsaufwand entstünde, der durch die zeitliche Begrenzung eingeschränkt werden solle.
Diesen erheblichen Aufwand konnte das Gericht allerdings nicht sehen.
Via Intern und Pressemitteilung des Landgerichts München I