Entlastung im Rahmen des EU-Bilanzrecht
Die EU-Kommission hat heute vorgeschlagen, Kleinstunternehmen von den EU-Vorgaben für das Bilanzrecht auszunehmen. Der Vorschlag soll den Mitgliedstaaten ermöglichen, Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten, 500.000 Euro Bilanzsumme und 1 Million Euro Umsatz von Buchführungs- und Bilanzierungspflichten zu befreien. Weiterlesen »









