EU-Bürger kommen leichter zu ihrem Recht
Das Bundeskabinett hat ein Gesetz zu besseren Durchsetzung von Forderungen innerhalb der Europäischen Union beschlossen. Mit dem “Gesetzentwurf zur Verbesserung der grenzüberschreitenden Forderungsdurchsetzung und Zustellung” werden die deutschen Ausführungsbestimmungen für zwei EG-Verordnungen geschaffen – der Verordnung zur Einführung eines Europäischen Mahnverfahrens und zur Einführung eines Europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen. Mehr im Bundesministerium. Quelle: PM © REGIERUNGonline









