Startkredit

Die LfA Förderbank Bayern gewährt Darlehen insbesondere für Investitionen im Zusammenhang mit Neuerrichtungen und Einrichtungen von Betrieben, Betriebsübernahmen, tätigen Beteiligungen sowie für die Anschaffung eines ersten Warenlagers im Rahmen von Existenzgründungen. Die Fördergrundsätze wurden angepasst. Änderungen betreffen insbesondere das De-minimis-Verfahren in besonderen Förderkonstellationen sowie die Förderfähigkeit von Fahrzeugen für den Straßengütertransport. (Aktualisiert am 22. Januar 2008) Quelle: Bayern / LfA Förderbank Bayern



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