BGH: Heimliche Online-Durchsuchung unzulässig
Die verdeckte Online-Durchsuchung der im Computer eines Beschuldigten gespeicherten Dateien mit Hilfe eines Programms, das ohne Wissen des Betroffenen aufgespielt wurde, ist nach der Strafprozessordnung unzulässig. Für diese “verdeckte Online-Durchsuchungen” fehle es an der für einen solchen Eingriff erforderlichen Ermächtigungsgrundlage, entschied der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 31. Januar 2007 (Az StB 18/06). Ob das in NRW die Behörden juckt, denn die hatten ja bereits am 20.12.2006 das geänderte Verfassungsschutzgesetz NRW verabschiedet. via Golem










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