Online-Hausdurchsuchung illegal

Die bisher bereits mehrfach eingesetzte Praxis die Festplatte eines Verdächtigen über seine Internet-Verbindung zu durchsuchen hat der Bundesgerichtshof einem Bericht der taz (Die Polizei als Hacker) zufolge für illegal erklärt. Um die Online-Durchsuchungen legal zu machen plant die Bundesregierung jedoch, die bisherige Gesetzeslage zu ändern. Via Golem



Kommentare

3 Kommentare to “Online-Hausdurchsuchung illegal”
  1. Headspicket sagt:

    Die Frage die ich mir dabei stelle, ist – wie schwer ist eine Art “Online-Durchsuchung” eigentlich? Wird nicht jede etwas bessere Firewall (evtl. auch Virensoftware) so etwas verhindern können?
    Machen sich Verbrecher in den Augen der Bundesregierung etwa keine Gedanken über IT-Sicherheit?
    Warscheinlich sind hier Verbrecher nur der Bundesregierung wieder weit voraus.

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  1. [...]  in NRW sieht die Sache nun aber ganz anders aus… “Mit der Mehrheit von CDU und FDP hat der Landtag am 20.12.2006 das geänderte Verfassungsschutzgesetz NRW verabschiedet. Ein Änderungsantrag der SPD wurde abgelehnt. [...]

  2. [...] Für diese “verdeckte Online-Durchsuchungen” fehle es an der für einen solchen Eingriff erforderlichen Ermächtigungsgrundlage, entschied der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 31. Januar 2007 (Az StB 18/06).  [...]