Mit eBay zum Steuerhinterzieher
Den Kaffee billiger im Ausland via eBay ersteigert und schon klopft der Zoll an die Tür, denn nur die wenigsten wissen, in Deutschland gibt es eine gesonderte Kaffeesteuer. EBay-Auktionären, die Kaffee über das Ausland ersteigert haben, sitzt nun der Zoll im Nacken. Es hat auch nicht lange gedauert da gibt’s das offizielle Statement vom Bundesfinanzministerium dazu.
Hintergrund zur Kaffeesteuer
Mehrere tausend Kaffeegenießer haben über ein großes Internet-Auktionshaus Kaffeeepads aus den Niederlanden bezogen. In Deutschland wird auf Kaffee aber eine Verbrauchssteuer erhoben, die auch beim Online-Kauf im Ausland an den deutschen Fiskus gezahlt werden muss.
schreibt die Pressestelle der Bundesregierung – RegierungOnline und verweist auf den Hintergrund zur Kaffeesteuer beim Bundesfinanzministerium. Dort findet sich dann auch die Pressemeldung dazu, vom 24.11.2006
Steuerhinterziehung beim Kaffeegenuss?
Viele Bürgerinnen und Bürger sind in den vergangenen Tagen über die Medien aufmerksam worden, dass der Kauf von Kaffee(Kaffeepads etc), welchen sie über Internet-Auktionshäuser im Ausland erworben haben, in Deutschland mit einer Verbrauchsteuer belegt ist.
Die Steuerpflicht trifft aber nur die Käufer, die den Kaffee nicht selbst nach Deutschland verbracht haben. Das heißt derjenige, der seinen Kaffee im Ausland erworben hat und anschließend selbst nach Deutschland bringt, ist steuerfrei.Viele arglose Bürgerinnen und Bürger sind nun besorgt, weil sie nun Ermittlungen wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung und ein Bußgeldverfahren in den Fällen befürchten.
Zuständig für die Erhebung der Kaffeesteuer ist die Zollverwaltung. Gängige Praxis der Zollverwaltung ist, dass bei einem Steuerbetrag unterhalb einer Geringfügigkeitsgrenze von fünf EURO der Fall nicht weiter verfolgt wird. Der Steuersatz für z. B. ein Kilogramm Röstkaffee beträgt in der Bundesrepublik 2,10 EURO.
Neben Kaffee bleiben folgende verbrauchsteuerpflichtigen Waren für den persönlichen Ge- und Verbrauch nur dann steuerfrei, wenn sie persönlich aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union nach Deutschland eingeführt werden: Tabakwaren (Zigaretten, Feinschnitt, Pfeifentabak, Zigarren/Zigarillos), Branntwein (Schnaps, Liköre etc.), Alkopops, Bier, Schaumwein (Sekt etc.) und Zwischenerzeugnisse.
Interessant hierzu auch ein anderer Blog Beitrag: Ebay untersagt Verlinkung zur Aufklärung
© 2006 Presse- und Informationsamt der Bundesregierung sowie Pressemeldung des Bundesfinanzministeriums. Nachricht via Golem.










das sind eben die probleme der globalisierung, da meint man irgendwo etwas billig zu schiessen, denkt aber nicht nach wie es so billig sein kann.
also, rohkaffee kostet zwischen 0,80 bis 2,40 euro (fast nichts davon bekommt übrigens der bauer), rösten ca. 1,00 euro pro kilo (14-18 minuten und viel energie), verpackung liegt bei ca. 0,50 euro und das alles ohne mehrwertsteuer und in deutschland noch 2,19 röstzoll vor der steuer. da sollte man bei schnäppchenangeboten eben aufpassen. geiz ist eben nicht immer geil