Beteiligung der GVU an Ermittlungen rechtswidrig

Die Richter am Landgericht Kiel hatten sich mit einer Beschwerde zu befassen, bei der es um die umfangreiche “Hilfstätigkeiten” der GVU bei staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsmaßnahmen ging. Nach dem Beschluss des Kieler Landgerichts sind in strafrechtlichen Ermittlungsverfahren sind die Mitarbeiter der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU – www.gvu.de) nicht als neutrale Sachverständige anzusehen und dürfen daher nicht mit entscheidenden Aspekten der Ermittlungstätigkeit betraut werden.

Die Kieler Richter sprachen von einer “Privatisierung des Ermittlungsverfahrens” bei der Polizei und Staatsanwaltschaft “nur noch formal in Erscheinung treten, sämtliche wesentlichen Ermittlungsschritte aber von der [GVU] bestimmt oder durchgeführt wurden“.

Eine solche Privatisierung sei aber rechtswidrig.

Hintergrund der Untersuchung waren offensichtlich Ermittlungen gegen einen Tauschbörsennutzer.

via golem



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