Löschung personenbezogener Daten bei Spam
Im Frühjahr 2005 hatte das Oberlandesgericht Bamberg zu entscheiden, ob der Empfänger einer Spam-Mail neben dem Anspruch auf Unterlassung auch die Löschung seiner Daten verlangen kann. Im Urteil differenziert das Oberlandesgericht: So hat der Empfänger unverlangter Werbemails Anspruch auf Löschung der personenbezogenen Daten (Name, Anschrift, Geburtsdatum etc.). Die E-Mail-Adresse des Empfängers hingegen muss der Spammer nicht löschen, er muss sie aber durch einen Filter sperren (OLG Bamberg, Urteil vom 14.04.2005 – Aktenzeichen: 1 U 143/04). [Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband und ausführlich Kanzlei Dr. Bahr]









