Benutzung von Marken als Google AdWords verboten

Das Landgericht (LG) Braunschweig entschied, dass die Benutzung von Marken als Google AdWords (Keywords) die identisch mit geschützten Marken sind, verboten ist (Az 9 O 2852/05 (388). Das LG vertritt die Meinung, Keywords in Suchmaschinen sind wie Metatags zu behandeln. Einem Portalbetreiber für Preisvergleiche zu Krankenversicherungen ist die Schaltung des Begriffs “Impuls” verboten worden. Die Rechtslage sieht in Leipzig dahingegen anders aus.



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